| Ist das Friedhofsamt für die Pflege von Ehrengräbern zuständig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Friedhofsamt kümmert sich allgemein um die Unterhaltung und Pflege der städtischen Friedhöfe und organisiert das Bestattungswesen. Im Rahmen dessen sind Grabsteinkontrollen, Grünpflegearbeiten und Maßnahmen zur Grabstättenpflege als regelmäßige Aufgaben der Friedhofsbehörde zu benennen. Vielerorts kümmert sich das Friedhofsamt zudem um die Pflege von Kriegsgräberstätten und Ehrengräbern. Oft ist davon auszugehen, dass diese besonderen Gräber in den Zuständigkeitsbereich des Friedhofsamtes fallen, wenn sie sich auf den örtlichen Friedhofsanlagen befinden.