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Friedhofsamt - Häufige Fragen

Was ist die Kostentragungspflicht im Bestattungswesen?

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Die Kostentragungspflicht steht in enger Verbindung mit der Bestattungspflicht. Allerdings sind beide Verpflichtungen klar zu unterscheiden, denn die Kostentragungspflicht beschreibt allgemein die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch denjenigen, der die Bestattung veranlasst hat. Normalerweise ist der Erbe zur Übernahme der Beerdigungskosten angehalten, wobei im Falle der beschränkten Erbenhaftung die unterhaltspflichtige Person gegenüber dem Verstorbenen zur Kostenübernahme verpflichtet sein kann. Man kann sich normalerweise über die Kostentragungspflicht im Bestattungswesen bei der zuständigen Friedhofsbehörde informieren.

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