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Der Begriff Gesundheitszeugnis stammt aus dem früheren Bundesseuchengesetz. Dort wurde das Gesundheitszeugnis in § 17 und § 18 benannt. Bis heute hat sich die Begrifflichkeit Gesundheitszeugnis als Nachweis der amtsärztlichen Untersuchung für den Umgang mit Lebensmitteln und in der Gastronomie etabliert. Im Jahre 2001 löste das Infektionsschutzgesetz dann das Bundesseuchengesetz ab. Seither wird offiziell von einer Gesundheitsbelehrung gesprochen, obgleich der Begriff Gesundheitszeugnis bzw. Gesundheitspass weiterhin kursiert.