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Das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) trat in seiner ursprünglichen Form 1919 in Kraft. Als Bunderecht regelt das Erbbaurechtsgesetz in Deutschland das Erbbaurecht. Der offizielle Titel dieses Parlamentsgesetzes lautet „Gesetz über das Erbrecht“. In seiner eigentlichen Form als Erbbaurechtsverordnung sollte das Erbbaurechtsgesetz Bodenspekulationen vorbeugen und gleichermaßen den Wohnungsbau fördern. Im ErbbauRG werden unter anderem Erbbauzinsen, die Beleihbarkeit von Erbbaurechten und die Vereinbarungsmöglichkeiten zwischen Erbbauberechtigtem und Grundstücksinhaber geregelt.