 | Was versteht man unter der Internet-Grundbuchauskunft?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Internet-Grundbuchauskunft ist ein neuer Weg, Auskünfte über einen Grundbucheintrag über das Internet zu erhalten. Auch hier gilt: Nur demjenigen darf eine Grundbuchauskunft erteilt werden, der berechtigt dazu ist. Als Rechteinhaber eines Grundstücks, Grundstückseigentümer oder als Person mit berechtigtem Interesse darf man Auskünfte über einen Grundbucheintrag übermittelt bekommen. Natürlich muss man seinen Status als berechtigte Person für die Grundbucheinsicht auch über das Internet nachweisen, das heißt, man muss die entsprechenden Nachweise per Email übermitteln. Was genau für Nachweise erforderlich sind, erfährt man beim zuständigen Grundbuchamt. Ebenso ist es möglich, sich hier über die Gebühren für die Internet-Grundbuchauskunft bzw. Online-Grundbuchauszüge zu erkundigen, die je nach Region oder Bundesland variieren können.