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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Was ist eine Buchgrundschuld?

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Die Buchgrundschuld ist eine Form der Grundschuld und zugleich ein Grundpfandrecht. Im Allgemeinen versteht man unter der Grundschuld das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder entsprechendem Wohneigentum eine Geldzahlung fordern zu können. Die Buchgrundschuld wird lediglich in das Grundbuch Abteilung III eingetragen, während die Briefgrundschuld als die andere Grundschuld-Form auch einen Grundschuldbrief bedingt. Wenn die Buchgrundschuld auf einen anderen Gläubiger übertragen werden soll, ist hierfür normalerweise ein Grundbucheintrag erforderlich.

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