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Die Grundsteuer stellt allgemein eine kommunal erhobene Steuer dar. Die Erhebung der Grundsteuer richtet sich regelmäßig nach dem Grundsteuergesetz, wobei sich die Höhe der Grundsteuerfestsetzung regional unterscheiden kann. Die Grundsteuern A und B sind normalerweise in Abhängigkeit von der Nutzung des jeweiligen Grundstücks zu sehen. So wird die Grundsteuer A regelmäßig für Betriebe aus der Landwirtschaft bzw. Forstwirtschaft angesetzt, wohingegen die Grundsteuer B für anderweitig genutzte Grundstücke erhoben wird. Beispielsweise kann die Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Gebäude gelten. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt normalerweise in Zusammenarbeit von Finanzamt und örtlicher Finanzverwaltung.