| Wo kann man sich darüber informieren, welche Arten der Vergnügungsteuer erhoben werden?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Grundlage für die Erhebung der Vergnügungsteuer stellt im Allgemeinen die kommunale Vergnügungsteuersatzung dar. Diese gibt unter anderem Aufschluss über den genauen Steuergegenstand, die Steuerfreiheit, Steuerschuldner und Erhebungsformen der Vergnügungsteuer. Die Arten der Vergnügungsteuer sind im Wesentlichen mit den Erhebungsformen gleichzusetzen. Nicht selten wird eine Kartensteuer, Spielgerätesteuer oder Pauschsteuer erhoben. Daraus geht hervor, dass die allgemeine Grundlage für die Vergnügungsteuererhebung die kommunale Vergnügungsteuersatzung bildet. Man kann sich demnach in der entsprechenden Satzung oder im Amt für Steuererhebung (Kämmerei) über die Formen der Vergnügungsteuer informieren.