ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Kämmerei - Häufige Fragen

Wo kann man sich darüber informieren, welche Arten der Vergnügungsteuer erhoben werden?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Grundlage für die Erhebung der Vergnügungsteuer stellt im Allgemeinen die kommunale Vergnügungsteuersatzung dar. Diese gibt unter anderem Aufschluss über den genauen Steuergegenstand, die Steuerfreiheit, Steuerschuldner und Erhebungsformen der Vergnügungsteuer. Die Arten der Vergnügungsteuer sind im Wesentlichen mit den Erhebungsformen gleichzusetzen. Nicht selten wird eine Kartensteuer, Spielgerätesteuer oder Pauschsteuer erhoben. Daraus geht hervor, dass die allgemeine Grundlage für die Vergnügungsteuererhebung die kommunale Vergnügungsteuersatzung bildet. Man kann sich demnach in der entsprechenden Satzung oder im Amt für Steuererhebung (Kämmerei) über die Formen der Vergnügungsteuer informieren.

Antwort bewerten:
(0)

Dazu passende Fragen:

61 - 80 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren