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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Ich wohne über einem Restaurant. Es stinkt und ist laut. Kann ich mich beschweren?

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Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Ja. Nicht selten sehen sich Nachbarn oder Anwohner von einem Gaststättenbetrieb mit Geruchs- oder Lärmbelästigungen konfrontiert. In der Regel fallen solche Störungen der Sicherheit oder Ordnung in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes. Man kann sich bei der zuständigen Behörde darüber hinaus informieren, was bei Geruchs- oder Lärmstörungen zu tun sein könnte.

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