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Der Bußgeldkatalog ist insbesondere dann von Interesse, wenn es um Ordnungswidrigkeiten im ruhenden oder fließenden Verkehr geht. Im Allgemeinen ist der Bußgeldkatalog eng mit der Straßenverkehrs-Ordnung verbunden, sodass normalerweise die zuständige Straßenverkehrsbehörde der richtige Ansprechpartner für den Bußgeldkatalog ist. Die Stadtkasse hingegen ist ebenso wie die Kämmerei mit der kommunalen Gebührenerhebung betraut, sodass hier eher weniger zum Bußgeldkatalog informiert wird. Man sollte sich demnach bei Fragen zum Bußgeldkatalog demnach eher an die Straßenverkehrsbehörde als an die Stadtkasse wenden.