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Mit der kommunalen Steuererhebung befasst sich normalerweise die jeweilige Finanzverwaltung oder Kämmerei des Ortes. Die Verbuchung von Einnahmen durch Kommunalabgaben (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Straßenreinigungsgebühren) erfolgt jedoch regelmäßig durch die Kassenverwaltung der Kommune. Insofern kann man sich bei Fragen zur Zahlung von Gemeindesteuern meist an die Gemeindekasse/ Stadtkasse wenden. Diese kann ebenso zur Fälligkeit von Steuern informieren. Da die Erhebung von Kommunalsteuern auf Gemeindeebene erfolgt, kann auch die Steuerfälligkeit regional unterschiedlich sein. Vielerorts werden beispielsweise die Grund- und Gewerbesteuern quartalsweise erhoben, wohingegen die Zweitwohnungssteuer und die Hundesteuer halbjährlich zu entrichten sind. Man kann sich zur Steuerfälligkeit im jeweiligen Ort bei der dortigen Gemeindekasse informieren.