| Warum geben die Stadtkassen als Bankverbindungen nur IBAN und BIC, aber nicht Kontonummer und Bankleitzahl an?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Seit Ende des Jahres 2013 wurde schrittweise der Geldtransfer deutschlandweit für einen einheitlichen Zahlungsverkehr im europäischen Raum auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Im Zuge dessen fallen schrittweise die alten nationalen Überweisungsmethoden mittels Kontonummer und Bankleitzahl weg. Stattdessen werden nun auch in Deutschland bei Überweisungen und Lastschriften nur noch die IBAN- und die BIC-Nummern benötigt. Demnach haben auch die Finanzverwaltungen der Kommunen in Deutschland die Angaben zu den Gemeindekonten auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Man kann sich bei Fragen zum SEPA-Verfahren einerseits an die Kassenverwaltung oder andererseits an das Geldinstitut wenden.