| Warum muss ich bei meiner Überweisung an die Stadtkasse das Kassenzeichen angeben?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Kassen- oder Buchungszeichen dient grundsätzlich der eindeutigen Zuordnung von Zahlungsvorgängen bei der Stadtverwaltung. Da die Überwachung des Zahlungsverkehrs regelmäßig der Stadtkasse obliegt, ist diese meist der geeignete Ansprechpartner bei Fragen zu Zahlungsaufforderungen durch die Stadtverwaltung. In der Regel ist der Zahlungsaufforderung, welche den Bürger/ die natürliche Person erreicht, auch mit dem entsprechenden Kassenzeichen für den Buchungsvorgang versehen. Um eventuellen Unstimmigkeiten beim Zahlungsverkehr vorzubeugen, sollte man bei der Überweisung das Buchungs- oder Kassenzeichen angeben. Auf diesem Wege kann man einer unter Umständen durch die fehlerhafte Zahlungszuordnung entstandenen Mahnung vorbeugen.