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Stadtkasse - Häufige Fragen

Ich kann das Kassenzeichen für meine Gebührenzahlung nicht finden. Was nun?

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Das Kassenzeichen findet man normalerweise auf dem Gebührenbescheid, den man entweder bei einer gesonderten Gebührenerhebung (z. B. bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr) oder bei regelmäßigen Forderungen (z. B. Abwassergebühren) erhalten kann. Die meisten Stadt- und Gemeindekassen weisen regelmäßig darauf hin, dass man bei Überweisungen das Kassenzeichen bzw. die Personenkontonummer als Verwendungszweck vermerken sollte. Nur damit kann zügig und ohne Umstände die Begleichung der Forderungen verbucht werden. Sollte man das Kassenzeichen nicht mehr nachvollziehen können, empfiehlt sich der Anruf bei der Stadtkasse. Dort kann man normalerweise die notwendige Information erhalten, damit man fristgemäß die ausstehenden Gebühren begleichen kann.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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