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Die Erhebung der Kartensteuer als eine Form der örtlichen Aufwandsteuer obliegt in erster Linie den Kommunen. Als ein Vergnügungsteuertyp kann die Kartensteuer regelmäßig auf die Eintrittskarten für entgeltpflichtige Veranstaltungen entfallen und wird normalerweise vom Veranstalter in den Kartenpreis eingerechnet. Bei Fragen zur allgemeinen Erhebung und Höhe der Kartensteuer kann man sich allerdings auch an die örtliche Finanzverwaltung wenden. In der Regel ist die Steuerabteilung oder die Kämmerei der richtige Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur kommunalen Steuererhebung geht.