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Stadtkasse - Häufige Fragen

Ich kann das Kassenzeichen für meine Gebührenzahlung nicht finden. Was nun?

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Das Kassenzeichen findet man normalerweise auf dem Gebührenbescheid, den man entweder bei einer gesonderten Gebührenerhebung (z. B. bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr) oder bei regelmäßigen Forderungen (z. B. Abwassergebühren) erhalten kann. Die meisten Stadt- und Gemeindekassen weisen regelmäßig darauf hin, dass man bei Überweisungen das Kassenzeichen bzw. die Personenkontonummer als Verwendungszweck vermerken sollte. Nur damit kann zügig und ohne Umstände die Begleichung der Forderungen verbucht werden. Sollte man das Kassenzeichen nicht mehr nachvollziehen können, empfiehlt sich der Anruf bei der Stadtkasse. Dort kann man normalerweise die notwendige Information erhalten, damit man fristgemäß die ausstehenden Gebühren begleichen kann.

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