| Wozu dient die Doppik bei der Kassenführung von Gemeinden?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Doppik beschreibt die doppelte Buchführung in Konten und soll im Rahmen der kommunalen Finanzverwaltung dazu dienen, dass die Kassenführung auch die Bedingungen der Kommunalpolitik berücksichtigen kann. In vielen ländereigenen Gemeindekassenverordnungen ist seit einigen Jahren die Einführung der Doppik im Kassenwesen von großer Bedeutung. Demnach sollten sich die Gemeindekassen in ihrer buchhalterischen Tätigkeit nach dem Prinzip der Doppik richten. Man kann sich über die Buchhaltung der jeweiligen Gemeinde regelmäßig bei der zuständigen Gemeindekasse informieren.