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Dies ist von der jeweiligen Kommunal- bzw. Kreisverwaltung abhängig. Vielerorts ist dem Straßenverkehrsamt die Führerscheinstelle in Form einer eigenen Abteilung zugeordnet, sodass das Straßenverkehrsamt gleichzeitig als Fahrerlaubnisbehörde gilt. Insofern kann man sich bei vielen Straßenverkehrsbehörden auch zum Fahrerlaubniswesen informieren. Zu dieser Thematik zählen beispielsweise der Führerschein ab 17, die Erweiterung der Fahrerlaubnis, der Führerscheinverlust sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.