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Verkehrsteilnehmer im straßenverkehrsrechtlichen Sinne sind alle Personen, die - egal ob unbewusst oder bewusst – am Straßenverkehr über öffentliche Wege, Straßen oder Plätze teilnehmen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob es sich beim Verkehrsteilnehmer um einen Autofahrer, einen schiebenden Radfahrer oder einen Fußgänger handelt. Entscheidend ist also lediglich, ob eine Teilnahme am Straßenverkehr stattfindet.