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Das Regelfahrverbot kann als Ahndung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verhängt werden. Meist wird ein Regelfahrverbot angeordnet, wenn man beispielsweise um mehr als 30 km/h die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreitet oder den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug stark unterschreitet. Das Regelfahrverbot stellt eine Verbindung von Bußgeldstrafe und zeitlich befristetem Fahrverbot dar. Mitunter kann das Regelfahrverbot verlängert werden – beispielsweise beim Nachweis einer vorsätzlichen statt einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit. Gleichermaßen ist beim Nachweis eines so genannten Augenblicksversagens eine Aufhebung des Regelfahrverbots möglich.