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Wenn Wohngeld gezahlt wird bzw. eine Haushaltsgemeinschaft mit wohngeldberechtigten Personen besteht, ergibt sich daraus regelmäßig die Verpflichtung, der Behörde jegliche Änderung an Wirtschafts- und Lebensverhältnissen sofort zu melden. Das betrifft etwa Änderungen am Einkommen, eine Erhöhung oder Verminderung der Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie eine signifikante Mietminderung oder Mietsteigerung. Es ist mit einem Bußgeld zu rechnen, wenn diese Angaben der Wohngeldbehörde nicht unverzüglich mittgeteilt werden.