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Im Grunde ist es nicht verboten, aber es muss sich um zugelassene Feuerwerkskörper handeln, welche man nach Deutschland einführt. Jede Einfuhr von Feuerwerkskörpern, auch von geringen Mengen, ist bei der Zollstelle zu melden. Davon abgesehen, dass man sich mit der Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern strafbar macht, ist dringend davon abzuraten, im Ausland Feuerwerkskörper zu kaufen. Kennzeichnungen und Zulassungszeichen können mitunter gefälscht sein, sodass starke gesundheitliche Gefährdungen auftreten können. Alljährlich verletzen sich viele Menschen in Deutschland zu Sylvester beim Gebrauch von ausländischen pyrotechnischen Artikeln, wie zum Beispiel den bekannten "Polen-Böller".