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Lohnsteuerhilfe Schaafheim (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Rohleder Str. 38, 60435 Frankfurt am Main
Telefon:06920329161
E-Mail:thomas.gross_f@vlh.de
Anschrift:Im Neuen Berg 10, 63571 Gelnhausen
Telefon:06051473205
Fax:06051473206
E-Mail:diethelm.koehler@vlh.de
Anschrift:Kurt-Moosdorf-Str. 9, 61118 Bad Vilbel
Telefon:06101983886
E-Mail:thomas.borchert@vlh.de
Anschrift:Im Johannesgarten 9, 64319 Pfungstadt
Telefon:06157939505
Fax:06157939506
E-Mail:hans-juergen.hermann@vlh.de
Anschrift:Langweidenstr. 2, 60488 Frankfurt am Main
Telefon:069787316
E-Mail:anni.stranz_f@vlh.de
Anschrift:Kiefernweg 14, 64665 Alsbach-Hähnlein
Telefon:062575047449
E-Mail:astrid.fluegel@vlh.de
Anschrift:Sudetenstr. 4, 61118 Bad Vilbel
Telefon:064428740
E-Mail:jeanette.doerrbecker-spaeth@vlh.de
Anschrift:Walther-Rathenau-Str. 105a, 64560 Riedstadt
Telefon:06158917933
E-Mail:hans.wagner@vlh.de
Anschrift:Staatsstr. 93, 64668 Rimbach
Telefon:0625386616
E-Mail:karola.pozarycki@vlh.de
Anschrift:Gernsheimer Str. 89, 64665 Alsbach-Hähnlein
Telefon:06257938075
Fax:062579440903
E-Mail:rainer.gottwein@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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