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Anschrift: | Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt |
Telefon: | 06151133633 |
Fax: | 06151132888 |
E-Mail: | bauaufsicht@darmstadt.de |
Anschrift: | Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518812341 |
Fax: | 061518812411 |
E-Mail: | bauaufsicht@ladadi.de |
Anschrift: | Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518810 |
Fax: | 061518811095 |
E-Mail: | kreisverwaltung@ladadi.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Riedbahnstraße 6, 64331 Weiterstadt |
Telefon: | 061504000 |
Fax: | 061504001099 |
E-Mail: | stadt@weiterstadt.de |
Anschrift: | Wilhelm-Leuschner-Straße 75, 64347 Griesheim |
Telefon: | 06155701253 |
Fax: | 06155701216 |
E-Mail: | bauamt@griesheim.de |
Anschrift: | Ober-Ramstädter Straße 2-4, 64367 Mühltal |
Telefon: | 0615114170 |
Fax: | 061511417138 |
E-Mail: | gemeinde@muehltal.de |
Anschrift: | Erbacher Straße 1, 64380 Roßdorf |
Telefon: | 06154808453 |
Fax: | 06154808109 |
E-Mail: | gemeinde@rossdorf.de |
Anschrift: | Darmstädter Straße 29, 64372 Ober-Ramstadt |
Telefon: | 061547020 |
Fax: | 06154702699 |
E-Mail: | magistrat@ober-ramstadt.de |
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Darmstadt am Darmbach ist Verwaltungssitz des Regierungsbezirkes Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Als Wissenschaftsstadt ist Darmstadt dank der 1877 gegründeten Technischen Universität von...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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