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Anschrift: | Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld |
Telefon: | 0665096200 |
Fax: | 06650962030 |
E-Mail: | hauptamt@gemeinde-hosenfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | St.-Georg-Straße 2, 36137 Großenlüder |
Telefon: | 06648950013 |
Fax: | 06648950095 |
E-Mail: | standesamt@grossenlueder.de |
Anschrift: | Hauptstraße 51, 36355 Grebenhain |
Telefon: | 06644962751 |
Fax: | 06644962722 |
E-Mail: | info@gemeinde-grebenhain.de |
Anschrift: | Marktplatz 7, 36358 Herbstein |
Telefon: | 06643960014 |
Fax: | 06643960020 |
E-Mail: | u.stock@stadt-herbstein.de |
Anschrift: | Lindenplatz 4, 36119 Neuhof |
Telefon: | 06655970222 |
Fax: | 06655970290 |
E-Mail: | Standesamt@Neuhof-Fulda.de |
Anschrift: | Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau |
Telefon: | 06666960032 |
Fax: | 06666960033 |
E-Mail: | m.hofmann@freiensteinau.de |
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Hosenfeld liegt im Landkreis Fulda an den östlichen Ausläufern des Vogelberges. Sehenswert sind unter anderem die Pfarrkirche von 1779, die Schlingenkapelle bei Jossa, die Stegmühle Hainzell und das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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