Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 14, 35469 Allendorf (Lumda) |
Telefon: | 06407911247 |
Fax: | 06407911240 |
E-Mail: | info@allendorf-lda.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eichweg 14, 35466 Rabenau |
Telefon: | 06407910915 |
Fax: | 06407910930 |
E-Mail: | info@rabenau.de |
Anschrift: | Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund |
Telefon: | 0642430413 |
Fax: | 064244833 |
E-Mail: | i.kurilenko@ebsdorfergrund.de |
Anschrift: | Tarjanplatz 1, 35460 Staufenberg |
Telefon: | 0640680934 |
Fax: | 0640680955 |
E-Mail: | info@staufenberg.de |
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck |
Telefon: | 06408911201 |
Fax: | 06408911119 |
E-Mail: | bauamt@buseck.de |
Anschrift: | Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar |
Telefon: | 06406920142 |
Fax: | 06406920299 |
E-Mail: | rathaus@lollar.info |
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Allendorf (Lumda) liegt im Landkreis Gießen, ca. 17 km nordöstlich von Gießen und ist gegliedert in Allendorf/Lumda, Clumbach, Nordeck und Winnen. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen die Burg...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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