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Familiengerichte in Grävenwiesbach - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Familiengericht Mainz (Ernst-Ludwig-Straße)
43.73 km von Grävenwiesbach
Anschrift:Ernst-Ludwig-Straße 7, 55116 Mainz
Telefon:061311410
Fax:061311416090
E-Mail:familiengericht.mainz@ko.mjv.rlp.de
(6)
Familiengericht Langen
46.77 km von Grävenwiesbach
Anschrift:Zimmerstraße 29, 63225 Langen 
Telefon:0610359102
Fax:0610327307
E-Mail:verwaltung@ag-langen.justiz.hessen.de
(8)
Familiengericht Marburg
51.97 km von Grävenwiesbach
Anschrift:Universitätsstraße 48 , 35037 Marburg
Telefon:064212900
Fax:06421290393
E-Mail:verwaltung@ag-marburg.justiz.hessen.de
(7)
Familiengericht Groß-Gerau
52.45 km von Grävenwiesbach
Anschrift:Europaring 11-13, 64521 Groß-Gerau
Telefon:0615217002
Fax:0615253536
E-Mail:redaktion@ag-grossgerau.justiz.hessen.de
(5)
Familiengericht Kirchhain
59.53 km von Grävenwiesbach
Anschrift:Niederrheinische Straße 32, 35274 Kirchhain
Telefon:0642293070
Fax:06422930777
E-Mail:verwaltung@ag-kirchhain.justiz.hessen.de
(11)
Familiengericht Dieburg
60.45 km von Grävenwiesbach
Anschrift:Bei der Erlesmühle 1, 64807 Dieburg
Telefon:060712030
Fax:0607121126
E-Mail:verwaltung@ag-dieburg.justiz.hessen.de
(1)
Familiengericht
62.25 km von Grävenwiesbach
Anschrift:Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen
Telefon:027133730
Fax:02713373449
E-Mail:poststelle@ag-siegen.nrw.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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