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Anschrift: | Kruppstraße 1, 35781 Weilburg |
Telefon: | 064312080 |
Fax: | 06431208200 |
E-Mail: | poststelle@fa-lw.hessen.de |
Anschrift: | Walderdorffstraße 11, 65549 Limburg an der Lahn |
Telefon: | 064312080 |
Fax: | 06431208200 |
E-Mail: | poststelle@fa-lw.hessen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Parkstraße 16, 65582 Diez |
Telefon: | 026021211 |
Fax: | 0260212127099 |
E-Mail: | poststelle@fa-mt.fin-rlp.de |
Anschrift: | Koblenzer Str. 15, 56409 Montabaur |
Telefon: | 026021211 |
Fax: | 0260212127099 |
E-Mail: | poststelle@fa-mt.fin-rlp.de |
Anschrift: | Tilmannstraße 8, 57627 Hachenburg |
Telefon: | 02681860 |
Fax: | 026818610090 |
E-Mail: | poststelle@fa-ak.fin-rlp.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 9, 35683 Dillenburg |
Telefon: | 027719080 |
Fax: | 02771908100 |
E-Mail: | poststelle@fa-dil.hessen.de |
Anschrift: | Frankfurter Str. 59, 35578 Wetzlar |
Telefon: | 064412020 |
Fax: | 064412026810 |
E-Mail: | poststelle@fa-wez.hessen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Waldbrunn im südlichen Westerwald befindet sich im Landkreis Limburg-Weilburg. Als herausragende Sehenswürdigkeiten des Ortes gelten die Burg Ellar, die St. Maximus-Kirche von 1843, die romanische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.
Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.
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