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Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ersetzt seit dem 1. Januar 2013 die bislang übliche Lohnsteuerkarte in Papierform. Bekannt ist der neue Lohnsteuernachweis auch als ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale). Entsprechend dem Einkommenssteuergesetz erhält man einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, wobei diese Aufgabe auch beispielsweise von einem beauftragten Steuerberater wahrgenommen werden kann. Wenn man die ELStAM benötigt, kann man sich demnach zunächst an den Arbeitgeber wenden und dort weitere Informationen erhalten. Allgemeine Auskünfte zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erteilt auch das Finanzamt.