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Anschrift: | In den Nassen 2, 65719 Hofheim am Taunus |
Telefon: | 061922050 |
Fax: | 061922051979 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@mtk.org |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe |
Telefon: | 061729990 |
E-Mail: | bis@hochtaunuskreis.de |
Anschrift: | Zanderstraße 7, 60327 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921244734 |
Fax: | 06921243757 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de |
Anschrift: | George-Marshall-Straße 4, 65197 Wiesbaden |
Telefon: | 0611314457 |
Fax: | 0611314936 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Berliner Str. 60, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980652302 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rhabanusstraße 3, 55118 Mainz |
Telefon: | 06131122777 |
Fax: | 06131123086 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt.mainz.de |
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Bad Soden am Taunus im Main-Taunus-Kreis liegt ca. 20 km nordöstlich von Wiesbaden. Die Kurstadt ist gegliedert in Altenhain, Bad Soden und Neuenhain. Erstmals 1190 urkundlich erwähnt, sind das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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