Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim/Odenwald |
Telefon: | 061645080 |
Fax: | 0616450833 |
E-Mail: | gemeinde@reichelsheim.de |
Anschrift: | Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach |
Telefon: | 0606270457 |
Fax: | 0606270390 |
E-Mail: | info@odenwaldkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rodensteiner Straße 8, 64407 Fränkisch-Crumbach |
Telefon: | 06164930320 |
Fax: | 06164930393 |
E-Mail: | gemeinde@fraenkisch-crumbach.de |
Anschrift: | Burgstraße 39, 64678 Lindenfels |
Telefon: | 0625530651 |
Fax: | 0625530688 |
E-Mail: | bauamt@lindenfels.de |
Anschrift: | Darmstädter Straße 8, 64405 Fischbachtal |
Telefon: | 06166930026 |
Fax: | 061668888 |
E-Mail: | b.roeder@fischbachtal.de |
Anschrift: | Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach |
Telefon: | 0616180925 |
Fax: | 0616180931 |
E-Mail: | info@brensbach.de |
Anschrift: | Odenwaldstraße 34, 64397 Modautal |
Telefon: | 06254930244 |
Fax: | 06254930250 |
E-Mail: | info@modautal.de |
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Reichelsheim im mittleren Odenwald ist im Odenwaldkreis gelegen. Bekannt ist der Ort insbesondere durch das Schloss Reichenberg, das Regionalmuseum im ehemaligen Fachwerkrathaus sowie die alljährlichen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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