Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim/Odenwald |
Telefon: | 061645080 |
Fax: | 0616450833 |
E-Mail: | gemeinde@reichelsheim.de |
Anschrift: | Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach |
Telefon: | 0606270229 |
Fax: | 0606270390 |
E-Mail: | info@odenwaldkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rodensteiner Straße 8, 64407 Fränkisch-Crumbach |
Telefon: | 06164930370 |
Fax: | 06164930393 |
E-Mail: | gemeinde@fraenkisch-crumbach.de |
Anschrift: | Burgstraße 39, 64678 Lindenfels |
Telefon: | 0625530654 |
Fax: | 0625530688 |
E-Mail: | ordnungsamt@lindenfels.de |
Anschrift: | Darmstädter Straße 8, 64405 Fischbachtal |
Telefon: | 06166930013 |
Fax: | 061668888 |
E-Mail: | s.kuehn@fischbachtal.de |
Anschrift: | Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach |
Telefon: | 0616180916 |
Fax: | 0616180931 |
E-Mail: | info@brensbach.de |
Anschrift: | Odenwaldstraße 34, 64397 Modautal |
Telefon: | 06254930217 |
Fax: | 06254930250 |
E-Mail: | info@modautal.de |
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Reichelsheim im mittleren Odenwald ist im Odenwaldkreis gelegen. Bekannt ist der Ort insbesondere durch das Schloss Reichenberg, das Regionalmuseum im ehemaligen Fachwerkrathaus sowie die alljährlichen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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