Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod |
Telefon: | 061207953 |
Fax: | 061207955 |
E-Mail: | info@heidenrod.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Adolfstraße 38, 65307 Bad Schwalbach |
Telefon: | 06124500120 |
Fax: | 06124500200 |
E-Mail: | stadt@bad-schwalbach.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten |
Telefon: | 0677280251 |
Fax: | 0677280226 |
E-Mail: | post@vg-nastaetten.de |
Anschrift: | Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein |
Telefon: | 061202943 |
Fax: | 061202940 |
E-Mail: | info@hohenstein-hessen.de |
Anschrift: | Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen |
Telefon: | 064869179400 |
Fax: | 064869171199 |
E-Mail: | post@vg-aar-einrich.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1, 65326 Aarbergen |
Telefon: | 061202755 |
Fax: | 061202744 |
E-Mail: | info@aarbergen.de |
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Heidenrod im Rheingau-Taunus-Kreis liegt zwischen Koblenz und Wiesbaden. Die Gemeinde, zu der insgesamt 19 Ortsteile gehören, unterhält Partnerschaften zu Wissous in Frankreich und Mád in Ungarn.
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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