Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen |
Telefon: | 0669480817 |
Fax: | 0669480840 |
E-Mail: | info@neukirchen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Immichenhainer Str. 1, 34637 Schrecksbach |
Telefon: | 06698960012 |
Fax: | 06698960020 |
E-Mail: | gemeinde@schrecksbach.de |
Anschrift: | Neukirchener Straße 1, 34633 Ottrau |
Telefon: | 06639960917 |
Fax: | 06639960930 |
E-Mail: | info@ottrau.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn |
Telefon: | 05686998818 |
Fax: | 05686998830 |
E-Mail: | buergerservice@stadt-schwarzenborn.de |
Anschrift: | Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula |
Telefon: | 0662892080 |
Fax: | 06628920888 |
E-Mail: | standesamt@oberaula.de |
Anschrift: | Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen |
Telefon: | 06691963017 |
Fax: | 06691963018 |
E-Mail: | info@willingshausen.de |
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Neukirchen im Schwalm-Eder-Kreis ist ein Luftkurort und Kneippheilbad am Knüllgebirge und wurde erstmals 1142 urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Neukirchen in Kernstadt, Asterode, Christerode...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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