Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 36304 Alsfeld |
Telefon: | 06631182156 |
E-Mail: | standesamt@stadt.alsfeld.de |
Anschrift: | An der Kirche 4, 36110 Schlitz |
Telefon: | 0664297031 |
Fax: | 0664297048 |
E-Mail: | info@schlitz.de |
Anschrift: | Amthof 2, 36323 Grebenau |
Telefon: | 0664697021 |
Fax: | 0664697016 |
E-Mail: | trapp@grebenau.de |
Anschrift: | Im Herrnhain 2, 35325 Mücke |
Telefon: | 06400910216 |
Fax: | 06400910250 |
E-Mail: | info@gemeinde-muecke.de |
Anschrift: | Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau |
Telefon: | 06666960032 |
Fax: | 06666960033 |
E-Mail: | m.hofmann@freiensteinau.de |
Anschrift: | Rathausgasse 6, 35329 Gemünden (Felda) |
Telefon: | 0663496060 |
Fax: | 06634960615 |
E-Mail: | info@gemuenden-felda.de |
Anschrift: | Neustädter Straße 10 -12, 36320 Kirtorf |
Telefon: | 066351840 |
Fax: | 066351815 |
E-Mail: | naumann@stadt-kirtorf.de |
Anschrift: | Weihersweg 24, 36326 Antrifttal-Ruhlkirchen |
Telefon: | 06631918053 |
Fax: | 06631918055 |
E-Mail: | kontakt@antrifttal.de |
Anschrift: | Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm) |
Telefon: | 0663318425 |
Fax: | 0663318450 |
E-Mail: | stadt@homberg.de |
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Im Regierungsbezirk Gießen, im östlichen Mittelhessen ist der Vogelsbergkreis gelegen. Dieser umfasst die Städte Alsfeld, Grebenau, Herbstein, Homberg, Kirtorf, Lauterbach, Romrod, Schlitz, Schotten und...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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