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Die Großstadt im Landkreis Rostock ist amtsfrei, aber trotzdem Sitz des Amtes Güstrow-Land. Wohl bestand der Ort schon um 1100, erhielt das Schweriner Stadtrecht aber erst zwischen 1219 und 1226...
mehrAls Förder- oder Sonderschule bezeichnet eine Schulart für lernbehinderte Kinder und Jugendliche, deren Bildungs-, Entwicklungs-und Lernmöglichkeiten eingeschränkt sind. Die Schüler sind oftmals körperlich und/oder geistig behindert. Außerdem werden schwer erziehbare Kinder und Jugendliche in Sonderschulen unterrichtet.
Je nach Art und Schwere der Behinderung gibt es verschiedene Förderschultypen. Der sonderpädagogische Unterricht ist dabei auf die Schüler und ihre Behinderung zugeschnitten. Zu den speziellen Förderschulen zählen u.a. Förderschulen für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose, Schwerhörige, Körperbehinderte, Lernbehinderte, Sprachbehinderte, Taubblinde und geistig Behinderte.
Förder- und Sonderschulen wurden früher als Hilfsschulen bezeichnet und entstanden in Deutschland bereits 1881 als Schulen für schwachbefähigte Kinder. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Hilfsschule als Schule für Schulleistungsschwache bezeichnet. Erst seit Mitte der 1990er Jahre spricht man von Förder- und Sonderschulen.
Förder- und Sonderschulen sind in ihrer Existenz und mit ihrem Angebot umstritten. Man geht davon aus, dass lernbehinderte Kinder und Jugendliche in Realschulen bessere Leistungen erreichen könnten.
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