Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alter Markt 1, 18195 Tessin |
Telefon: | 03820578129 |
Fax: | 03820578150 |
E-Mail: | iris.hoefs@tessin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 1, 18334 Bad Sülze |
Telefon: | 03822971122 |
Fax: | 03822971100 |
E-Mail: | amt@recknitz-trebeltal.de |
Anschrift: | Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz |
Telefon: | 03820948030 |
Fax: | 03820948049 |
E-Mail: | sekretariat@gemeinde-sanitz.de |
Anschrift: | Teterower Str. 11 a, 17179 Gnoien |
Telefon: | 03997118251 |
Fax: | 03997118219 |
E-Mail: | kubatzki@amt-gnoien.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 18337 Marlow |
Telefon: | 03822141013 |
Fax: | 03822141020 |
E-Mail: | info@stadtmarlow.de |
Anschrift: | Am Markt 7, 18299 Laage |
Telefon: | 03845933544 |
Fax: | 03845933550 |
E-Mail: | info@stadt-laage.de |
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Thelkow befindet sich südöstlich der Recknitz und nur ca. 30 km östlich von Rostock. Bekannt ist Thelkow vor allem für die Lieper Burg, welche zwischen dem 7. und 12. Jahrhundert angelegt wurde, und das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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