Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | II. Siedlungsweg 25e, 17335 Strasburg |
Telefon: | 03975320895 |
E-Mail: | peter.weise@vlh.de |
Anschrift: | Anklamer Str. 2, 17358 Torgelow |
Telefon: | 03976432581 |
Fax: | 03976432581 |
E-Mail: | karsten.schulze@vlh.de |
Anschrift: | Rudolf-Diesel-Str. 9, 17358 Torgelow |
Telefon: | 03976431809 |
E-Mail: | friedhelm.liersch@vlh.de |
Anschrift: | Wollweberstr. 21, 17098 Friedland |
Telefon: | 03960130713 |
E-Mail: | katrin.umlauft@vlh.de |
Anschrift: | Am Park 10, 17099 Datzetal |
Telefon: | 03960122449 |
E-Mail: | birgit.raedke@vlh.de |
Anschrift: | Boitzenburger Chaussee 23, 17258 Feldberger Seenlandschaft |
Telefon: | 03983121165 |
Fax: | 03983122497 |
E-Mail: | birgit.gardlowski@vlh.de |
Anschrift: | Peenestr. 5, 17406 Usedom |
Telefon: | 03837270053 |
Fax: | 03837276447 |
E-Mail: | sigrun.ehmke@vlh.de |
Anschrift: | Am Birkenhain 4, 17268 Templin |
Telefon: | 03987409448 |
Fax: | 03987409448 |
E-Mail: | andrea.springborn@vlh.de |
Blumenhagen befindet sich zwischen Strasburg und Pasewalk im Landkreis Vorpommern-Greifswald, unweit der Landesgrenze zu Brandenburg. Schon um das Jahr 1375 fand das alte Gutsdorf Blumenhagen erstmals...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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