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Anschrift: | Hauptstraße 81, 26524 Hage |
Telefon: | 04931189918 |
Fax: | 04931189920 |
E-Mail: | rathaus@sg-hage.de |
Anschrift: | Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich |
Telefon: | 04941160 |
Fax: | 04941161099 |
E-Mail: | info@landkreis-aurich.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßstraße 10, 26532 Großheide |
Telefon: | 049363179322 |
Fax: | 049363179309 |
E-Mail: | standesamt@grossheide.de |
Anschrift: | Am Markt 15, 26506 Norden |
Telefon: | 04931923402 |
Fax: | 04931923459 |
E-Mail: | stadt@norden.de |
Anschrift: | Am Markt 10, 26529 Marienhafe |
Telefon: | 04934811 |
Fax: | 0493481222 |
E-Mail: | rathaus@marienhafe.de |
Anschrift: | Schatthauser Str. 9, 26553 Dornum |
Telefon: | 04933918931 |
Fax: | 04933918989 |
E-Mail: | m.buss@gemeinde-dornum.de |
Anschrift: | Auricher Str. 9, 26556 Westerholt |
Telefon: | 0497591930 |
Fax: | 04975919355 |
E-Mail: | info@holtriem.de |
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In Ostfriesland ist die Gemeinde Hage gelegen, die zum Landkreis Aurich gehört. Sehenswert ist vor allem die St.-Ansgari-Kirche, die um 1220 erbaut wurde: Der spätgotische Chor wurde Ende des 15...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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