Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Holzurburg, 27624 Bad Bederkesa |
Telefon: | 047553331429 |
E-Mail: | Tobias.Loewer@nfa-harsefld.niedersachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Ring 22, 27432 Hipstedt |
Telefon: | 04768248 |
Fax: | 047689203008 |
E-Mail: | Peter.Gotthard@nfa-harsefld.niedersachsen.de |
Anschrift: | Giehle 3, 27729 Vollersode |
Telefon: | 04763224 |
Fax: | 047636280146 |
E-Mail: | Gunnar.Kanzenbach@nfa-harsefld.niedersachsen.de |
Anschrift: | Am Amtshof 1, 21698 Harsefeld |
Telefon: | 0416481930 |
Fax: | 04164819355 |
E-Mail: | poststelle@nfa-harsefld.niedersachsen.de |
Anschrift: | Herrenbrümmer 6, 27404 Zeven |
Telefon: | 042819524211 |
Fax: | 042819532998 |
E-Mail: | Siegfried.Rakowitz@nfa-harsefld.niedersachsen.de |
Anschrift: | Kleiner Birkenweg 5, 27607 Sievern |
Telefon: | 047433228917 |
Fax: | 047433939998 |
E-Mail: | Stefan.Broessling@nfa-harsefld.niedersachsen.de |
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Die Gemeinde Hollnseth gehört zum Landkreis Cuxhaven in Niedersachsen. Auf Grund der 1000 Jahresfeier wurde in einer Scheune eine Ausstellung über die facettenreiche Geschichte des Ortes Hollen umgebaut.
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Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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