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Anschrift: | Lange Str. 29-33, 29664 Walsrode |
Telefon: | 0516160070 |
Fax: | 05161600780 |
E-Mail: | agwal-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Berliner Ring 98, 31582 Nienburg |
Telefon: | 0502160750 |
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Anschrift: | Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 04231181 |
Anschrift: | Nachlassgericht Neustadt, 31533 Neustadt |
Telefon: | 050329690 |
Fax: | 05032969120 |
E-Mail: | agneu-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Am Rühberg 13-15, 29614 Soltau |
Telefon: | 051916950 |
Fax: | 05191695200 |
Anschrift: | Weserstr. 8, 31592 Stolzenau |
Telefon: | 057617090 |
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Anschrift: | Obernstr. 40, 28832 Achim |
Telefon: | 0420291580 |
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Anschrift: | Am Pferdemarkt 6, 27356 Rotenburg (Wümme) |
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Anschrift: | Im Klint 4, 30938 Burgwedel |
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E-Mail: | agbgw-poststelle@justiz.niedersachen.de |
Anschrift: | Volgersweg 1, 30175 Hannover |
Telefon: | 05113470 |
Fax: | 05113472723 |
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In der Samtgemeinde Rethem/Aller liegt die Gemeinde Frankfeld, die zum Heidekreis gehört. Frankenfeld befindet sich an der Landesstraße 157 zwischen Rethem und Ahlden. Das Ortsbild ist sehr beschaulich –...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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