Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer |
Telefon: | 05424291151 |
Fax: | 05424291119 |
E-Mail: | rathaus@bad-laer.de |
Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
Fax: | 05415014402 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Frankfurter Straße 3, 49214 Bad Rothenfelde |
Telefon: | 054242230 |
Fax: | 05424223198 |
E-Mail: | mail-box@gemeinde-bad-rothenfelde.de |
Anschrift: | Münsterstr. 11, 49219 Glandorf |
Telefon: | 05426949923 |
Fax: | 05426949933 |
E-Mail: | gemeinde@glandorf.de |
Anschrift: | Osnabrücker Straße 1, 49176 Hilter am Teutoburger Wald |
Telefon: | 05424231814 |
Fax: | 05424231833 |
E-Mail: | schweer@hilteratw.de |
Anschrift: | Am Gografenhof 4, 49186 Bad Iburg |
Telefon: | 0540340417 |
Fax: | 0540340499 |
E-Mail: | standesamt@badiburg.de |
Anschrift: | Münsterstraße 16, 33775 Versmold |
Telefon: | 054239540 |
Fax: | 05423954115 |
E-Mail: | mail@versmold.de |
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Die Gemeinde befindet sich im Osnabrücker Land, am Übergang zum Münsterland und zu Ostwestfalen. Äußerst beliebt bei Einheimischen und Touristen ist der Sterntalermarkt am Wochenende zum 1. Advent.
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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