Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau |
Telefon: | 0590193200 |
Fax: | 05901932012 |
E-Mail: | info@fuerstenau.de |
Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
Fax: | 05415014402 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mittelstraße 15, 49838 Lengerich |
Telefon: | 05904932834 |
Fax: | 05904932890 |
E-Mail: | info@lengerich-emsland.de |
Anschrift: | Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück |
Telefon: | 054399620 |
Fax: | 05439962210 |
E-Mail: | info@bersenbrueck.de |
Anschrift: | Neuer Markt 4, 49770 Herzlake |
Telefon: | 059628831 |
Fax: | 059622130 |
E-Mail: | samtgemeinde@herzlake.de |
Anschrift: | Markt 1, 49832 Freren |
Telefon: | 05902950213 |
Fax: | 059029509950 |
E-Mail: | info@freren.de |
Anschrift: | Lindenallee 1, 49624 Löningen |
Telefon: | 05432941074 |
Fax: | 05432941036 |
E-Mail: | stadt@loeningen.de |
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In der Samtgemeinde Fürstenau liegt die Gemeinde an der nordwestlichen Grenze des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen. Bippen befindet sich im Norden der Ankumer Höhe, die etwa 20 km lang und nur...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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