Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
Fax: | 054150161016 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ordeniederung 1, 49716 Meppen |
Telefon: | 05931440 |
Fax: | 05931443621 |
E-Mail: | landkreis@emsland.de |
Anschrift: | Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 0447115104 |
Fax: | 0447115636 |
E-Mail: | kreishaus@lkclp.de |
Anschrift: | Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück |
Telefon: | 05413230 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta |
Telefon: | 044418980 |
Fax: | 044418981047 |
E-Mail: | info@landkreis-vechta.de |
Anschrift: | van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn |
Telefon: | 05921961139 |
Fax: | 059219651139 |
E-Mail: | info@grafschaft.de |
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In der Samtgemeinde Fürstenau liegt die Gemeinde an der nordwestlichen Grenze des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen. Bippen befindet sich im Norden der Ankumer Höhe, die etwa 20 km lang und nur...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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