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Landgerichte in Karwitz - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Landgericht Zwickau
283.44 km von Karwitz
Anschrift:Platz der Deutschen Einheit 1, 08056 Zwickau
Telefon:037550920
Fax:0375291684
E-Mail:verwaltung-p@lgz.justiz.sachsen.de
(4)
Landgericht
283.48 km von Karwitz
Anschrift:Hohe Str. 19/23, 09112 Chemnitz
Telefon:03714530
Fax:0371302174
E-Mail:verwaltung-p@lgc.justiz.sachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 7:30-16 Uhr, Di 7:30-18 Uhr, Fr 7:30-14:30 Uhr
(7)
Landgericht Dresden
294.84 km von Karwitz
Anschrift:Lothringer Str. 1, 01069 Dresden
Telefon:03514460
Fax:03514464070
E-Mail:verwaltung-lgdd@lgdd.justiz.sachsen.de
(2)
Landgericht Marburg
295.78 km von Karwitz
Anschrift:Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
Telefon:064212900
Fax:06421290195
E-Mail:verwaltung@lg-marburg.justiz.hessen.de
(4)
Landgericht Fulda
296.04 km von Karwitz
Anschrift:Am Rosengarten 4, 36037 Fulda
Telefon:066192402
Fax:06619242100
E-Mail:verwaltung@lg-fulda.justiz.hessen.de
(2)
Landgericht Coburg
314.88 km von Karwitz
Anschrift:Ketschendorfer Straße 1, 96450 Coburg
Telefon:095618780
Fax:095618781900
(2)
Landgericht
319.21 km von Karwitz
Anschrift:Berliner Straße 22, 57072 Siegen
Telefon:027133730
Fax:02713373446
E-Mail:poststelle@lg-siegen.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 9:00-15:00 Uhr, Fr 9:00-14:00 Uhr
(5)
Landgericht Gießen
319.64 km von Karwitz
Anschrift:Ostanlage 15, 35390 Gießen
Telefon:06419340
Fax:06419341441
E-Mail:verwaltung@lg-giessen.justiz.hessen.de
(8)
Landgericht Hanau
357.92 km von Karwitz
Anschrift:Nußallee 17, 63450 Hanau
Telefon:061812970
Fax:06181297203
(2)
Landgericht Limburg an der Lahn
361.22 km von Karwitz
Anschrift:Schiede 14, 65549 Limburg an der Lahn
Telefon:0643129080
Fax:064312908100
E-Mail:verwaltung@lg-limburg.justiz.hessen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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