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Landgerichte in Lübbow - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Landgericht Fulda
283.31 km von Lübbow
Anschrift:Am Rosengarten 4, 36037 Fulda
Telefon:066192402
Fax:06619242100
E-Mail:verwaltung@lg-fulda.justiz.hessen.de
(2)
Landgericht Marburg
288.49 km von Lübbow
Anschrift:Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
Telefon:064212900
Fax:06421290195
E-Mail:verwaltung@lg-marburg.justiz.hessen.de
(2)
Landgericht Coburg
296.05 km von Lübbow
Anschrift:Ketschendorfer Straße 1, 96450 Coburg
Telefon:095618780
Fax:095618781900
(5)
Landgericht Gießen
311.75 km von Lübbow
Anschrift:Ostanlage 15, 35390 Gießen
Telefon:06419340
Fax:06419341441
E-Mail:verwaltung@lg-giessen.justiz.hessen.de
(1)
Landgericht Schweinfurt
326.37 km von Lübbow
Anschrift:Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt
Telefon:097215420
Fax:09721542290
E-Mail:poststelle@lg-sw.bayern.de
(4)
Landgericht Bayreuth
331.43 km von Lübbow
Anschrift:Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth
Telefon:09215040
Fax:0921504139
E-Mail:poststelle@lg-bt.bayern.de
(8)
Landgericht Hanau
347.42 km von Lübbow
Anschrift:Nußallee 17, 63450 Hanau
Telefon:061812970
Fax:06181297203
(2)
Landgericht Aschaffenburg
356.44 km von Lübbow
Anschrift:Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
Telefon:060213980
Fax:060213983000
E-Mail:poststelle@lg-ab.bayern.de
(5)
Landgericht
356.59 km von Lübbow
Anschrift:Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon:069136701
Fax:06913676050
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 6.00-19.00 Uhr
(3)
Landgericht
376.73 km von Lübbow
Anschrift:Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden
Telefon:06113540
Fax:0611354206
E-Mail:verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8:30-12:00 Uhr und 13:30-15:30 Uhr, Fr 8:30-12:00 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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