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Hochbauämter in Amt Neuhaus - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
0.09 km von Amt Neuhaus
Anschrift:Am Markt 4, 19273 Amt Neuhaus
Telefon:03884160731
Fax:03884160799
E-Mail:rathaus@amt-neuhaus.de
Öffnungs­zeiten:Di-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 15.00 - 18.00 Uhr
(9)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
35.34 km von Amt Neuhaus
Anschrift:Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg
Telefon:04131260
E-Mail:info@landkreis.lueneburg.de
Öffnungs­zeiten:Infothek:
Mo-Do 8-17 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Amt Neuhaus

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Hochbauamt
10.51 km von Amt Neuhaus
Anschrift:Salzstraße 17, 19249 Lübtheen
Telefon:03885571151
Fax:03885571199
E-Mail:info@luebtheen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(4)
Bauamt
13.17 km von Amt Neuhaus
Anschrift:Lüneburger Str. 2a, 21354 Bleckede
Telefon:0585297736
Fax:0585297799
E-Mail:rathaus@bleckede.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr
Di 13-18 Uhr
(1)
Hochbauamt des Amtes Boizenburg-Land
15.36 km von Amt Neuhaus
Anschrift:Fritz-Reuter-Straße 3, 19258 Boizenburg
Telefon:03884738550
Fax:03884738540
E-Mail:info@amtboizenburgland.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18:30 Uhr Do 9-12 Uhr Fr 9-11 Uhr
(4)
Bauamt
16.64 km von Amt Neuhaus
Anschrift:Am Markt 17, 21368 Dahlenburg
Telefon:058518625
Fax:058518640
E-Mail:khinz@dahlenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr Do 14-18 Uhr
(4)
Bauamt
16.92 km von Amt Neuhaus
Anschrift:Am Markt 7, 29456 Hitzacker
Telefon:05861808302
Fax:0586180890302
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Amt Neuhaus
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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