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Lohnsteuerhilfe Steyerberg (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Jasminweg 10, 27211 Bassum
Telefon:042416199153
E-Mail:nicole.hinrichs@vlh.de
Anschrift:Achtern Hoff 8a, 27283 Verden
Telefon:042309540154
Fax:042309540149
E-Mail:silke.winkler@vlh.de
Anschrift:Silberkuhle 1, 31867 Hülsede
Telefon:050435271
E-Mail:michael.voigt@vlh.de
Anschrift:Auf dem Acker 9, 32278 Kirchlengern
Telefon:0522373570
E-Mail:juergen.lange@vlh.de
Anschrift:Wasserbreite 89, 32257 Bünde
Telefon:05223793591
Fax:05223793592
E-Mail:ramona.mace@vlh.de
Anschrift:Über den Eichen 25, 31840 Hessisch Oldendorf
Telefon:05152962406
E-Mail:rosa.engelhardt@vlh.de
Anschrift:Am Hollerfleet 25, 28355 Bremen
Telefon:04212587877
E-Mail:silke.triebold-schroeder@vlh.de
Anschrift:Wittorfer Str. 17, 27386 Kirchwalsede
Telefon:04269104632
E-Mail:gerhard.luehning@vlh.de
Anschrift:Oldenburger Str. 71, 27753 Delmenhorst
Telefon:042219718318
Fax:042219718319
E-Mail:jochen.amiabel@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 10a, 27777 Ganderkesee
Telefon:04222809093
Fax:04222809094
E-Mail:manfred.vogel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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