Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Amtsfreiheit 1, 27243 Harpstedt |
Telefon: | 04244820 |
Fax: | 042448229 |
E-Mail: | bauamt@harpstedt.de |
Anschrift: | Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen |
Telefon: | 04431850 |
Fax: | 0443185200 |
E-Mail: | landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühlenstraße 2-4, 27777 Ganderkesee |
Telefon: | 0422244222 |
Fax: | 0422244120 |
E-Mail: | rathaus@ganderkesee.de |
Anschrift: | Am Stadtwall 1, 27749 Delmenhorst |
Telefon: | 04221992689 |
Fax: | 04221991252 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Blockener Straße 6, 28816 Stuhr |
Telefon: | 04215695313 |
Fax: | 04215695300 |
E-Mail: | gemeinde@stuhr.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 27793 Wildeshausen |
Telefon: | 04431880 |
Fax: | 0443188860 |
E-Mail: | stadt.wildeshausen@wildeshausen.de |
Anschrift: | Alte Poststraße 14, 27211 Bassum |
Telefon: | 04241840 |
Fax: | 042418459 |
E-Mail: | info@stadt.bassum.de |
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Die Gemeinde Groß Ippener liegt in der Samtgemeinde Harpstedt im Landkreis Oldenburg. Groß Ippener liegt direkt an der A 1 zwischen Bremen und Osnabrück.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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