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Anschrift: | Am Gräfengericht 2, 21635 Jork |
Telefon: | 04162914723 |
Fax: | 041625461 |
E-Mail: | standesamt@jork.de |
Anschrift: | Am Sande 2, 21682 Stade |
Telefon: | 04141120 |
Fax: | 04141121025 |
E-Mail: | info@landkreis-stade.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel |
Telefon: | 04103707286 |
Fax: | 04103707300 |
E-Mail: | standesamt@stadt.wedel.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude |
Telefon: | 041615012222 |
Fax: | 0416150173249 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt.buxtehude.de |
Anschrift: | Alter Marktplatz 1A, 21720 Steinkirchen |
Telefon: | 04142899131 |
Fax: | 04142899138 |
E-Mail: | info@luehe-online.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 39, 21629 Neu Wulmstorf |
Telefon: | 040700780 |
Fax: | 04070078189 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Buxtehuder Straße 27, 21641 Apensen |
Telefon: | 04167912732 |
Fax: | 04167912799 |
E-Mail: | samtgemeinde@apensen.de |
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Jork im Alten Land befindet sich in exponierter Lage – im Alten Land als einem der größten Obstanbaugebiete Europas. Bereits im Jahre 1221 wurde Jork schriftlich dokumentiert. Zahlreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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